Die Gliederung des Sicherheitskonzepts nach §43 MVStättVO unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit geht daher dieser Fragestellung nach und stellt die aktullen Ergebnisse zur Gliederung und Ausgestaltung des Sicherheitskonzepts vor.
Denn wenn bei einem Sicherheitskonzept die Beschreibung der Veranstaltung, die Definition der Schutzziele, die zu erwartenden Gefahren und Risiken und oder die Anforderungen des Schutz- und Hygienekonzepts mit den entsprechenden Maßnahmen an unterschiedlichen Stellen erwähnt oder dann an anderer Stelle genauer beschrieben werden, verliert man schnell den Überblick. Um klare Strukturen und Zuständigkeiten zu schaffen muss das Sicherheitskonzept das komplexe offene und dynamische System einer Veranstaltung in Teilbereiche gliedern und eine Struktur vorgeben, die es allen Beteiligten erlaubt, sich auf sich verändernde Prozesse einzustellen.
Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit
Im Winter 2009/2010 wurde die Grundlage für die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit gelegt. Die Arbeitsgruppe ging seitdem der Fragestellung nach der Besuchersicherheit bei Veranstaltungen auf den Grund. Die Ausarbeitungen und Definitionen sollen als Hilfestellung für Behörden und Veranstalter dienen und vorhandene Unterlagen ergänzen. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Interessenvertretungen und Verbände, der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, der Berufsfeuerwehr sowie der Betreiber von Versammlungsstätten und der Veranstalter an. Zu besonderen Schwerpunktthemen wurden und werden Gäste und Experten eingeladen. Die Handlungsanweisung für ein Sicherheitskonzept wurde im März 2017 zum zweitenmal veröffentlicht und befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Durch die kostenfreie Veröffentlichung der Handlungsanweisung kann die Planung von Veranstaltungen vereinheitlicht und somit für alle Beteiligten transparenter gestaltet werden.
Referent: Christian A. Buschhoff (AG Veranstaltungssicherheit, Beauftragter der DTHG)